INFORMATIONEN FÜR SEGLER

Notrufnummern am Chiemsee:
Leitstelle:   112
Polizei:       110
Wasserschutzpolizei Prien: 08051/9057-0

Rund um den See sind Sturmwarnleuchten angebracht.
Vorwarnung: Blinklicht mit 40 Blitzen pro Minute
Sturmwarnung: Blinklicht mit 90 Blitzen pro Minute

Die Sturmwarnung kündigt eine unmittelbare Sturmgefahr an und soll den Wassersportler veranlassen, unverzüglich alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und das Ufer oder windgeschützte Stellen aufzusuchen.
https://www.polizei.bayern.de/mam/wir-uber-uns/sturmwarndienst.pdf

Bitte haben Sie aber generell das Wetter im Auge, da ab und zu die Sturmwarnung sehr spät ein aufziehendes Unwetter signalisiert.

Für Bootsführer gilt die Bayrische Schifffahrtsordnung:
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/wasser/schiffahrtsordnung_2005.pdf

Sperr- und Schutzzonen:
An den Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt und im Umkreis von 100 m dürfen andere Wasserfahrzeuge nicht festmachen oder ankern. Hier darf auch nicht gebadet werden.
Am südöstlichen Chiemseeufer und im See im weiteren Bereich vor der Mündung der Tiroler Ache befindet sich ein Naturschutzgebiet. In der mit Schildern gekennzeichneten Kernzone an Land gilt Betretungsverbot, in der mit Tonnen gesperrten Wasserfläche ein Befahrens- und Badeverbot.
Dies gilt auch in den Ruhezonen.

Quelle: https://www.polizei.bayern.de/mam/wir-uber-uns/chiemsee.pdf

Ruhezonen am Chiemsee für Vögel, Fische und Schilf

Quelle: https://www.chiemseeagenda.de/uploads/article/download/1784/RuZo-2014-4b.pdf


Die Erkennungszeichen der Fischernetze (Bojen, Schwimmer, Flaggen, Buschen) sindmit genügend Abstand zu passieren. Mit Erkennungszeichen versehene Fischernetze sind möglichst rechtwinklig in der Mitte zwischen zwei Erkennungszeichen zu überqueren. Den in der Berufsausübung befindlichen
Fischereifahrzeugen ist ausreichend Raum zu gewähren.

Und ganz viele weitere, tolle Segel-Informationen finden Sie unter www.chiemsee-segeln.de